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   BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 19/08 B   

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https://dejure.org/2008,44448
BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 19/08 B (https://dejure.org/2008,44448)
BSG, Entscheidung vom 16.07.2008 - B 6 KA 19/08 B (https://dejure.org/2008,44448)
BSG, Entscheidung vom 16. Juli 2008 - B 6 KA 19/08 B (https://dejure.org/2008,44448)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 08.11.2000 - B 6 KA 52/00 R

    Zulassung zur vertragspsychotherapeutischen Versorgung

    Auszug aus BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 19/08 B
    5 Die Klägerin hält für grundsätzlich klärungsbedürftig, ob § 95 Abs. 10 Satz 1 Nr. 3 SGB V im Sinne einer allgemeinen Härteregelung auszulegen sei mit der Folge, dass einzelfallbezogen untersucht werden müsse, aus welchen Gründen eine psychologische Psychotherapeutin den von der Rechtsprechung geforderten Behandlungsumfang (ca 11, 6 Behandlungsstunden pro Woche bzw 250 Behandlungsstunden in einem halben Jahr; BSGE 87, 158, 178 = SozR 3- 2500 § 95 Nr. 25 S 126) nicht erreicht habe.

    Dies ermöglicht eine flexible, den Besonderheiten jedes Einzelfalls Rechnung tragende Anwendung der Vorschrift unter Einbeziehung aller für das Vorliegen eines Härtefalls relevanten Umstände (BSGE 87, 158, 176 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S 123 f).

  • BSG, 20.10.2004 - B 6 KA 50/04 B

    Bedarfsunabhängige Zulassungen und Ermächtigungen in der

    Auszug aus BSG, 16.07.2008 - B 6 KA 19/08 B
    Das steht mit der Verfassung im Einklang (BSG, Beschluss vom 20.10.2004 - B 6 KA 50/04 B - juris).
  • BSG, 02.09.2009 - B 6 KA 1/09 B

    Voraussetzungen für die Teilnahme an der vertragspsychotherapeutischen

    Zudem ist, wie der Senat bereits entschieden hat, aus dem Umstand, dass der Gesetzgeber in § 95 Abs. 11b SGB V die Voraussetzungen für eine bedarfsunabhängige Zulassung von Psychotherapeuten, die während des Zeitfensters ganz oder teilweise ihre Erwerbstätigkeit im Hinblick auf Pflege und Erziehung zurückgestellt haben, geregelt hat, abzuleiten, dass andere Gründe eine "Verschiebung" des Zeitfensters grundsätzlich nicht rechtfertigen können (BSGE 87, 158, 181 = SozR 3-2500 § 95 Nr. 25 S 129 f; vgl auch BSG, Beschluss vom 16.7.2008, B 6 KA 19/08 B, RdNr 5).
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